Rechtsprechung
BGH, 12.09.2006 - 3 StR 328/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,21098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs in der Revisionsinstanz
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02
BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein
Auszug aus BGH, 12.09.2006 - 3 StR 328/06
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 8. Mai 2006 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO); jedoch wird der Schuldspruch dahin geändert, dass die Angeklagten B. , H. und Ö. - dieser neben der ausgeurteilten gefährlichen Körperverletzung - jeweils des besonders schweren Raubes (§§ 249, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; vgl. BGHSt 48, 197) in Tateinheit mit Sichverschaffen von Betäubungsmitteln schuldig sind. .